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An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

Mit Urteil vom 12.05.2022 – V R 19/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.

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